AA.VV.: (Humer, Franz - Kremer, Gabrielle - Pollhammer, Eduard - Pülz, Andreas [Hg.]), A.D. 313 - Von Carnuntum zum Christentum. (Katalog zur Ausstellung im Archäologischen Museum Carnuntinum, Bad Deutsch-Altenburg – März 2013 – Oktober 2016), 375 S.; 797 Abb.; 30,5 x 23,8; ISBN 3-85460-284-7; 29,90 €
(Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Kultur und Wissenschaft, St. Pölten 2014)
 
Rezension von Ulrich Lambrecht, Universität Koblenz-Landau
 
Anzahl Wörter : 2622 Wörter
Online publiziert am 2016-11-16
Zitat: Histara les comptes rendus (ISSN 2100-0700).
Link: http://histara.sorbonne.fr/cr.php?cr=2425
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          Mit dem Legionslager und der Zivilstadt von Carnuntum in der römischen Provinz Pannonia superior verfügt das heutige Niederösterreich über ein städtisches Zentrum der römischen Kaiserzeit, dessen beeindruckende Hinterlassenschaften seit einigen Jahrzehnten als Archäologischer Park organisiert sind, der exemplarisch das Leben in der Provinz und aus diesem Blickwinkel die Funktionsweise von Herrschaft im Römischen Reich veranschaulicht. Zweimal gingen von Carnuntum Signale mit reichsweiter Bedeutung aus: am 9. April 193, als hier der oberpannonische Statthalter Septimius Severus von seinen Soldaten zum Kaiser ausgerufen wurde, und am 11. November 308, als unter Vorsitz des Kaisers Diokletian, der sich bereits von der aktiven Herrschaft zurückgezogen hatte, ein Rettungsversuch für das einst von ihm geschaffene tetrarchische Herrschaftssystem unternommen wurde. Eine Ausstellung im Archäologischen Museum Carnuntinum und der ihr gewidmete Katalog nehmen von dem Ereignis der Kaiserkonferenz des Jahres 308 in Carnuntum aus die fünf folgenden Jahre bis 313 in den Blick, als die Kaiser Konstantin und Licinius die Mailänder Vereinbarung schlossen. Den unmittelbaren Auswirkungen dieser Jahre ist der Katalog gewidmet: Er trägt das Jahr 313 im Titel und schlägt, wie der Untertitel verdeutlicht, einen Bogen von der Carnuntiner Kaiserkonferenz zu den Abmachungen, die Konstantin und Licinius in Mailand trafen.

 

         Ausstellung und Katalog dienen daher dem 1700jährigen Jubiläum der Mailänder Vereinbarung. Das ist an und für sich ein legitimes Unternehmen, das den Standort Carnuntum und die von ihm ausgehende Symbolik zum Anlass nimmt, Fragen der Kultpraxis in der oberpannonischen Region zu Beginn des vierten Jahrhunderts sowie zugleich und vor allem die religionspolitischen Signale zu erörtern, die zu dieser Zeit auf das Römische Reich insgesamt einwirkten. Damit nimmt man die reichspolitische Bedeutung der Kaiserkonferenz von Carnuntum zum Ausgangspunkt für Beobachtungen zur ebenso für das gesamte Römische Reich relevanten religionspolitischen Entwicklung der anschließenden Jahre. Das ist kein ganz einfach zu bewerkstelligendes Unterfangen, weil eben die Neuordnung der hierarchischen Spitze des Reiches und keineswegs die Religionspolitik oder gar die Rolle des Christentums Gegenstand der Kaiserkonferenz von 308 war. Von diesem Ereignis geht also keine direkte Linie aus, die zum Christentum und zu einer neuen Religionspolitik führte. Diese wird vielmehr mit der Person Kaiser Konstantins angesichts der von ihm initiierten Förderung des jahrhundertelang vom römischen Staat nicht zugelassenen und oftmals, wie auch zur Zeit der in Carnuntum tagenden Kaiserkonferenz, von staatlicher Seite verfolgten Christentums verbunden. Auch wenn einleitend „die Zeitspanne von der Neuordnung des Reiches unter Diokletian (284-305) bis zur Alleinherrschaft des Konstantin (324) im Carnuntiner Umfeld“ (S. 11) zum Gesamtanliegen der Ausstellung erklärt wird, wirkt der mit dem Katalogtitel aufgebaute Spannungsbogen etwas bemüht und bedarf der Interpretation. Diese Aufgabe sollten die dem Katalogteil vorangestellten Aufsätze des die Ausstellung begleitenden Bandes leisten.

 

         Einen Zugang zum Thema will der einführende Beitrag „Fünf Jahre, die die Welt veränderten – vom 11. November 308 bis zum 13. Juni 313“ aus der Feder des Wiener Althistorikers Ekkehard Weber eröffnen. Die Lektüre dieses Aufsatzes hinterlässt jedoch ein gewisses Unbehagen, weil die gravierenden reichs- und damit vor allem auch religionspolitischen Interessenunterschiede zwischen den Trägern der letzten Tetrarchie nicht deutlich genug herausgearbeitet werden. Wie viele andere Forscher identifiziert Weber die von Laktanz (mort. pers. 44,5f.) überlieferte Episode vom Traum Konstantins vor der Schlacht an der Milvischen Brücke mit dem Bericht des Eusebius von Caesarea (vita Const. 1,28f.) über eine Vision Konstantins am helllichten Tag und einen anschließenden Traum (vgl. S. 22, ferner Vondrovec, S. 64). Viel plausibler aber lassen sich die Nachrichten bei Eusebius in andere, der Schlacht vor den Toren Roms geraume Zeit vorausgehende Ereignisse einordnen[1]. Als völlig unverständlich und eindeutig sachlicher Fehler erscheint bei Weber die zeitliche Einordnung des von Nazarius im Jahre 321 gehaltenen Panegyricus, der als Festrede „bei der Einweihung des Konstantinsbogens in Rom 315“ (S. 23) ausgegeben wird. Gleich zu Beginn dieser Ansprache spielt der Redner allerdings deutlich auf die Quinquennalien der 317 zu Caesares erhobenen Konstantin-Söhne Crispus und Konstantin II. an und erwähnt sie später auch namentlich (vgl. paneg. Lat. 4[10],1,1; 36,3; 37,5); Konstantin II. war 315 zudem noch gar nicht geboren.

 

         In die Irre führt auch die Subsumierung des Galerius-Edikts von 311 und der Ergebnisse der Mailänder Verhandlungen zwischen Konstantin und Licinius von 313 unter einen Toleranzgedanken, den es eigentlich erst seit der Aufklärung gibt und der eine Trennung von Staat und Religion voraussetzt, die man sich in der Antike gar nicht vorstellen konnte[2]. Daher beruhen Webers Gedanken an einen religiösen Pluralismus, die sich an das Edikt von 311 und die Vereinbarungen von 313 anlehnen (vgl. S. 26), auf falschen Voraussetzungen. Diese Problematik tritt an der von ihm beschworenen Parallelisierung mit Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen besonders deutlich zutage. In Wirklichkeit erklärt das Galerius-Edikt in der Feststellung des Scheiterns der Christenverfolgung erkennbar widerwillig das Christentum zur religio licita, indem es den Christengott in das polytheistische Pantheon einreiht und so die Loyalität der Anhänger dieses Gottes gegenüber dem römischen Staat sichern will. Wesentliche Voraussetzungen für das rechte Verständnis der Inhalte der Mailänder Vereinbarung stellen die 313 bereits vorliegenden Ergebnisse der forciert prochristlichen Politik Konstantins im Westen dar, der Licinius für den Osten keineswegs gleichermaßen zu folgen bereit war. Allerdings einigten sich beide Kaiser aus Gründen der politischen Stabilität im Römischen Reich auf religionspolitische Grundlinien, und zwar Konstantin auf monotheistischer, Licinius auf – allenfalls – henotheistischer Basis. Daher musste sich gerade Konstantin kompromissbereit zeigen, weil „die Rolle der nichtchristlichen Religionen zwischen den beiden Kaisern umstritten war“ [3]. Im Ergebnis beruhen die Mailänder Vereinbarungen also nicht auf dem Primat eines Toleranzgedankens, sondern sind ein vor allem politischer und weniger religiöser Kompromiss. Kontinuitätslinien zum modernen Toleranzgedanken zu ziehen, wie sie Webers Aufsatz und den ganzen Katalogband bestimmen, wird also antikem Denken nicht gerecht.

 

         Die Inhalte der nicht in gleicher Weise grundsätzlichen, vielmehr teils allgemeinhistorische, teils religionsbezogene Aspekte der Ausstellung mit engerem Bezug auf Carnuntum ansprechenden und vielfach auf archäologischen Befunden beruhenden Beiträge bieten gegenüber dem einführenden Aufsatz Webers Sachinformationen, die meist in weit geringerem Maße Anlass zum Widerspruch bieten. So liefert Franziska Beutler einen aufgrund der lückenhaften Überlieferung notwendigerweise rudimentär bleibenden historischen Überblick zu Carnuntum und Oberpannonien von den severischen Kaisern bis in die Spätantike. An ihrem Beitrag fällt als peinlicher Fehler auf, dass sie Caracallas Mutter Iulia Domna zu dessen Ehefrau erklärt (vgl. S. 28 und 30). Angesichts dieses Fauxpas erscheinen die unzureichenden Differenzierungen in der Reihenfolge der Ereignisse zwischen der Usurpation des Septimius Severus und dem Ende des Didius Iulianus (vgl. S. 28) als Marginalien.

 

         Einen guten archäologischen Überblick zu Carnuntum in der Spätantike bieten Christian Gugl und Franz Humer. Damit schaffen sie die Voraussetzungen für die folgenden vier Kapitel: Diese führen in die archäologischen Hinterlassenschaften zu den diversen religiösen Kulten ein, für die sich in Carnuntum und Umgebung Belege finden lassen. So stellt Gabrielle Kremer Beobachtungen zu den paganen Kulten von den Severern bis in die Spätantike zusammen; einen Schwerpunkt legt sie auf den im sogenannten Kaiserkonferenzaltar anschaulich werdenden Mithraskult. Andreas Pülz bietet mit der angemessenen Vorsicht bei der Interpretation eine zusammenfassende Darstellung der Zeugnisse für das frühe Christentum am österreichischen Donaulimes. Darüber hinaus ordnet Klaus Vondrovec mit seinem Überblick zu christlichen Symbolen auf römischen Münzen im vierten Jahrhundert die Münzprägung in allgemeinere religionspolitische Tendenzen ein, soweit sie sich hier erfassen lassen. Einblicke in das Judentum in Pannonien vermitteln schließlich Nóra Dávid und Armin Lange an einer Reihe archäologischer Quellen. Dass allerdings die Haltung des Mailänder Bischofs Ambrosius zur Affäre von Kallinikon auf „Judenfeindlichkeit“ (S. 70) zurückzuführen sei, ist eine möglicherweise zwar eingängige, aber gerade deswegen viel zu einseitige Interpretation[4].

 

         Der am meisten mit Problemen behaftete Beitrag ist der letzte: Maximilian Liebmann und Andreas Liebmann liefern Überlegungen, die mit der Überschrift „Konstantinisches Denkmal aus der Sicht des Theologen“ versehen sind. Welches Monument damit angesprochen sein soll, wird erst am Schluss klar: das sogenannte Heidentor von Carnuntum, ursprünglich ein Quadrifrons, wohl ein Ehrenbogen der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts, das von den Autoren zum „Christentor“ und „Zeugnis der konstantinischen Wende“ (S. 80) uminterpretiert wird. Allerdings ist es weniger die eigenwillige Deutung eines einzelnen Monumentes (vgl. auch die Vorbehalte bei Pülz, S. 59), das die Bedenken weckt, sondern es sind die Zusammenhänge, in die die Autoren die konstantinische Religionspolitik stellen. Zahlreiche Belege in Anmerkungen zeigen an, dass sie für die Deutung des – zudem auch nur recht eklektizistisch vorgestellten – Weges Konstantins zum Christentum von den umstrittenen und einseitigen Auffassungen Martin Wallraffs[5] abhängen. Aber auch in zahlreichen Einzelheiten ist ihr Urteil wenig schlüssig.

 

         Höchst strittig ist beispielsweise die Behauptung, an den Schutzgottheiten der tetrarchischen Kaiser lasse sich deren Hierarchie ablesen (vgl. S. 74 und 75 Anm. 4, ferner Weber, S. 20 Anm. 8). So rangierte bis zu seinem Rücktritt der Herculius Maximian als Augustus des Westens selbstverständlich über dem Iovius Galerius, dem Diokletian zugeordneten Caesar, und der Herculius Constantius aufgrund seiner etwas längeren Amtszeit über dem Iovius Galerius[6]. Vielmehr sahen sich auch schon zu früheren Zeiten verschiedene Kaiser in unterschiedlichen Konnotationen als Schützlinge Iupiters und des Hercules, ohne dass hierarchische Abstufungen zwischen diesen Göttern hierbei eine Rolle gespielt hätten. Des Weiteren lässt die falsche Übersetzung für den Titel des Laktanz-Werkes De mortibus persecutorum tief blicken: Die Autoren übertragen ihn mit „Über die Tötungssitten der Verfolger“ (S. 75) ins Deutsche. Abgesehen davon, dass „Tötung“ einen lateinischen Begriff wie caedes oder occisio erforderte (mors wäre grundfalsch), scheinen sie zu ignorieren, dass Laktanz nicht die Grausamkeit der Christenverfolger bei der Erfindung von Torturen für glaubensüberzeugte Märtyrer, sondern die den Verfolgern für ihre Untaten zukommenden verdienten göttlichen Strafen durch das Erleiden qualvoller Todesarten behandelt. Wenig hilfreich ist sodann die Einschätzung, in der Mailänder Vereinbarung von 313 sei „inhaltlich sowohl eine Bestätigung als auch eine Erweiterung“ (S. 77) des Galerius-Edikts von 311 zu sehen. Das Edikt und die Vereinbarung verdanken völlig unterschiedlichen Voraussetzungen ihr Entstehen und können infolgedessen inhaltlich nicht ohne weiteres in eine und dieselbe Linie gestellt werden. Schließlich hatte Konstantin im Westen längst prochristliche Fakten geschaffen, die weit über das hinausgingen, was er in den Verhandlungen mit Licinius für den Rest des Reiches durchsetzen konnte. Auch entbehrt es jeder Grundlage, für Konstantins Mutter Helena eine zeitlich frühere Annahme christlicher Überzeugung als für ihren Sohn zu postulieren (vgl. S. 79). Liebmanns und Liebmanns Gedanken aus theologischer Sicht sind in der Gesamtausrichtung angreifbar und gehen darüber hinaus auch in vielen Einzelheiten fehl.

 

         So wird der Aufsatzteil des Katalogbandes durch zwei Beiträge eingerahmt, die bei zahlreichen Gelegenheiten zum Widerspruch herausfordern. Damit vermögen sie der ihnen zugedachten Funktion als sachliche Einordnungshilfen für das rechte Verständnis der Ausstellung und der in ihr gezeigten sowie im Katalog beschriebenen Exponate nicht in wünschenswerter Weise nachzukommen. Das wäre nur möglich, wenn sie die Spannweite heutiger wissenschaftlicher Deutungen zur Konstantinischen Wende einigermaßen realistisch widerspiegelten. Es ist schon sehr bezeichnend, dass eine der wichtigsten Stimmen der heutigen Konstantin-Forschung, diejenige Klaus Martin Girardets, überhaupt nicht zu Wort kommt. Das Bemühen, eine leicht verständliche, durch scheinbar klare Bezüge abgesicherte Botschaft für ein breites Publikum aufzubereiten, darf kein Argument für die Simplifizierung komplexer Geschehenszusammenhänge sein. Und doch liegen gerade in dem Bedürfnis, lokale und regionale Gegebenheiten nicht nur mit der römischen Reichsgeschichte der Zeit zu verzahnen, sondern möglichst öffentlichkeitswirksam auch mit bestimmten Auffassungen über den heutigen Auftrag zu verbinden, der sich aus dem kulturellen Erbe der Antike zur bekenntnishaften Übernahme anzubieten scheint, gewisse Gefahren für eine sachlich adäquate Antikenrezeption. Der Katalog zu „A. D. 313“ gibt Anlass zu dem Verdacht, dass die Ausstellung in eine Eventkultur eingeordnet wird, die ohne große Gesten der Völker- und Religionsverständigung nicht auskommen will, obwohl dies den komplizierten antiken Verhältnissen, die der Reduzierung auf einfache Symbole widerstehen, eigentlich nicht gerecht wird.

 

         Bezeichnend hierfür sind auch einige von Piero Bordin einleitend formulierte Bemerkungen. Der Intendant des „Art Carnuntum Welt-Theater-Festivals“ behauptet, dass das Ergebnis der Kaiserkonferenz von Carnuntum „die Machtverhältnisse im Römischen Reich neu bestimmte“ (S. 9). Diese Aussage kann man nicht vorbehaltlos akzeptieren, weil Konstantins Machtambitionen wenige Jahre später den Versuch von 308, das tetrarchische System zu retten, endgültig scheitern ließen. Auch ist „unsere Welt und unsere abendländische Kultur“, anders als Bordin meint, weder durch die Konferenz von 308 noch durch das Galerius-Edikt von 311 oder die Mailänder Verhandlungsergebnisse von 313 so sehr „verändert und geprägt“ (S. 9) worden, wie vielmehr durch die von Konstantin durchgesetzte und die vorausgehenden Vereinbarungen letztlich weit hinter sich lassende aktive Förderung des Christentums mit seinem strikt monotheistischen Anspruch, der dieser Religion die Möglichkeit eröffnete, Weltgeltung zu erlangen. Dieser Weg hat, bei Lichte betrachtet, mit einer „Toleranz“, wie sie in dem Katalogband beschworen wird, überhaupt nichts zu tun, im Gegenteil: Religiöser Pluralismus ist für eine Religion mit absolutem Wahrheitsanspruch undenkbar. Auch wird es den Tatsachen nicht gerecht, in Konstantins Sieg an der Milvischen Brücke „die Erfüllung […] der Beschlüsse, welche einst bei der Kaiserkonferenz von Carnuntum gefasst wurden“ (S. 10), zu sehen. In den Augen Diokletians war Konstantin der Caesar des Westens, und die Zuständigkeit für Italien und Africa stand dem Augustus Licinius zu. Dass Konstantin dem ihm eigentlich vorgesetzten Kaiser mit dem Kriegszug gegen Maxentius zuvorkam, war gewiss nicht im Sinne der Konferenzbeschlüsse von 308, vielmehr der erste Schritt, diese ein für alle Mal zu desavouieren.

 

         Zu seinem Vorteil merkt man dem eigentlichen Katalog des Ausstellungsvorhabens mit der sorgfältigen Beschreibung und Bebilderung von über 700 Exponaten recht wenig von den teilweise in falsche Richtungen weisenden Überlegungen der vorgeschalteten Aufsätze über die Bedeutung Carnuntums für das spätrömische Reich und die von hier angeblich ausgehenden Impulse zu wahrer Toleranz an. Für die Ausstellung im engeren Sinne zielführend sind ohnehin die eher archäologisch statt historisch und ideologisch orientierten Aufsätze zu den hier sowie in Pannonien an Sachüberresten sichtbar werdenden Kulten. So gelten wichtige Themen diversen Aspekten paganer Kultpraxis, der Entwicklung von Carnuntum und seines zivilen sowie militärischen Lebens, dem Herrschaftssystem der Tetrarchie und dem des Alleinherrschers Konstantin, an das sich die Behandlung der Exponate zur frühchristlichen Ikonographie, zu Zauber und Magie, Pilgerfahrten, Kirchenbau, Bestattungswesen, zur Präsenz des Judentums in Carnuntum und schließlich zur spätantiken Spolienverwendung anschließen: alles in allem anschauliche Eindrücke vom Schicksal einer wichtigen römischen Provinzstadt in der Spätantike. Carnuntum stand zwar auch gelegentlich im Zentrum des Weltgeschehens, von dieser Stadt aber gingen, anders als einige Aufsätze des Katalogs glauben machen wollen, keine wirklich bleibenden Impulse für die Zukunft aus. Diese waren vielmehr Konstantin vorbehalten, der Wege beschritt, ohne dass ihn die Resultate der Kaiserkonferenz von 308 noch sonderlich tangiert hätten.

 

 


[1] Vgl. die Erläuterungen bei Klaus M. Girardet, Der Kaiser und sein Gott. Das Christentum im Denken und in der Religionspolitik Konstantins des Großen, Berlin/New York 2010 (Millennium-Studien 27), S. 45-48; 64-66.

[2] Vgl. Klaus Martin Girardet, „Die Konstantinische Wende und ihre Bedeutung für das Reich. Althistorische Überlegungen zu den geistigen Grundlagen der Religionspolitik Konstantins d. Gr.“, in: Klaus Martin Girardet, Die konstantinische Wende. Voraussetzungen und geistige Grundlagen der Religionspolitik Konstantins des Großen, Darmstadt 2006, S. 41-155, hier S. 113-117.

[3] Girardet (wie Anm. 2) S. 101; zum Zusammenhang vgl. ebd. S. 88f.; 99-105

[4] Vgl. dagegen Ernst Baltrusch, „Jüdische Räume. Der Mailänder Synagogenstreit von 388 und seine historische Einordnung“, in: Therese Fuhrer (Hrsg.), Rom und Mailand in der Spätantike. Repräsentationen städtischer Räume in Literatur, Architektur und Kunst, Berlin/Boston 2012 (Topoi 4), S. 379-392.

[5] Vgl. Martin Wallraff, Sonnenkönig der Spätantike. Die Religionspolitik Konstantins des Großen, Freiburg/Basel/Wien 2013; dazu Klaus M. Girardet, „Ein spätantiker ‚Sonnenkönig‘ als Christ. Statt einer Rezension“, in: Göttinger Forum für Altertumswissenschaft 16, 2013, S. 371-381, URL: http://gfa.gbv.de/dr,gfa,016,2013,a,12.pdf.

[6] Zur Verdeutlichung der Hierarchie in der Tetrarchie vgl. Frank Kolb, Herrscherideologie in der Spätantike, Berlin 2001, S. 33.